Globale Richtlinie Zu Eingeschränkten Substanzen
Einführung
Otter Products, LLC, und ihre verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften (gemeinsam als „Otter“ bezeichnet) setzen sich für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Kunden, Mitarbeiter und der Umwelt ein. Otter verpflichtet sich zur Entwicklung und Herstellung von Produkten, die den geltenden behördlichen Anforderungen in den Regionen, in denen Otter tätig ist und seine Produkte verkauft, entsprechen oder diese übertreffen.
Erklärung zur Richtlinie
Diese Richtlinie beschreibt die Substanzen, die hinsichtlich der Verwendung in den Produkten, Verpackungen und Herstellungsprozessen von Otter eingeschränkt oder verboten sind. Zu diesen Stoffen gehören unter anderem die Stoffe, die nach den folgenden Vorschriften und Normen aufgeführt sind:
- Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der Europäischen Union (EU), die die Verwendung bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) in Artikeln und Zubereitungen einschränkt.
- Die Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) der EU, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten beschränkt.
- Die Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) der EU, die die Rücknahme-, Recycling- und Rückgewinnungsziele für elektrische und elektronische Geräte festlegt.
- Das California Proposition 65 Gesetz (Prop 65), das Unternehmen verpflichtet, Kalifornier vor erheblichen Expositionen gegenüber Chemikalien zu warnen, die Krebs, Geburtsfehler oder andere Fortpflanzungsschäden verursachen.
- Der Toxic Substances Control Act (TSCA) der Vereinigten Staaten, der die Einführung neuer oder bestehender Chemikalien regelt und die Verwendung bestimmter Chemikalien, einschließlich per- und polyfluorierter Akylverbindungen (PFAS), verbietet oder einschränkt.
- Die chinesische RoHS-Verordnung, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten, die in China verkauft werden, einschränkt.
- Die EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR), die das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten regelt, die Wirkstoffe enthalten oder erzeugen.
- Die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs), die die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die in der Umwelt bestehen bleiben und sich in der Nahrungskette ansammeln, verbietet oder einschränkt.
- Die Quecksilberverordnung der EU, die die Verwendung und den Handel von Quecksilber und Quecksilberverbindungen einschränkt und den Export bestimmter Quecksilberzusatzprodukte verbietet.
- Andere Regionen und Länder, die ähnliche oder zusätzliche Vorschriften oder Standards für eingeschränkte Substanzen haben.
Otter schreibt die vollständige Einhaltung dieser Richtlinie durch alle Lieferanten vor, die die relevanten Informationen und Unterlagen bereitstellen müssen, um deren Einhaltung zu überprüfen. Otter erwartet auch von seinen Lieferanten, dass sie diese Richtlinie ihren eigenen Lieferketten mitteilen und das gleiche Maß an Konformität gewährleisten. Darüber hinaus führt Otter regelmäßige Tests und Audits seiner Produkte, Verpackungen und Herstellungsprozesse durch, um die Konformität zu gewährleisten und Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu identifizieren.
Diese Richtlinie kann aktualisiert werden. Diese Version stellt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten und anwendbaren Vorschriften und Normen dar.
Kontaktinformationen
Wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zur Meldung von Bedenken bitte an [email protected].
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024